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30.01.2012

Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben (Gaststätten)

Die Finanzverwaltung hat für die Entnahme von Lebensmitteln in Gast- und Speisewirtschaften die für das Jahr 2012 geltenden Pauschbeträge veröffentlicht. Diese Jahreswerte betragen ohne Um-satzsteuer pro Person (bei Kindern vom 2. bis vollendetem 12. Lebensjahr die Hälfte):

  • mit Abgabe von kalten Speisen: 831 € (ermäßigter Steuersatz), 1.246 € (voller Steuersatz)

  • mit Abgabe von kalten und warmen Speisen: 1.149 € (ermäßigter Steuersatz), 2.049 € (voller Steuersatz)

Die Pauschbeträge haben sich im Vergleich zum Jahr 2011 erhöht



unentgeltliche Wertabgaben
Pauschbeträge
Lebensmittel
2012
Gaststätten

BMF v. 24.1.2012, IV A 4 – S 1547/0 : 001
Haftungshinweis:
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