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30.01.2012

Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben (unterschiedliche Betriebe)

Die Finanzverwaltung hat für die Entnahme von Lebensmitteln in verschiedenen Betrieben die für das Jahr 2012 geltenden Pauschbeträge veröffentlicht. Diese Jahreswerte betragen ohne Umsatzsteuer (bei Kindern vom 2. bis vollendetem 12. Lebensjahr die Hälfte):

  • Bäckerei/Konditorei: 873 € (ermäßigter Steuersatz), 443 € (voller Steuersatz)

  • Fleischerei: 693 € (ermäßigter Steuersatz), 1.039 € (voller Steuersatz)

  • Getränkeeinzelhandel: 374 € (nur voller Steuersatz)

  • Cafe: 886 € (ermäßigter Steuersatz), 762 € (voller Steuersatz)

  • Milch, Milcherzeugnisse, Fettwaren, Eier: 526 € (ermäßigter Steuersatz), 70 € (voller Steuersatz)

  • Nahrungs- und Genussmittel: 1.205 € (ermäßigter Steuersatz), 582 € (voller Steuersatz)

  • Obst, Gemüse, Südfrüchte und Kartoffeln: 277 € (ermäßigter Steuersatz), 208 € (voller Steuersatz

Die Pauschbeträge haben sich im Vergleich zum Jahr 2011 erhöht.



unentgeltliche Wertabgaben
Pauschbeträge
Lebensmittel
2012

BMF v. 24.1.2012, IV A 4 – S 1547/0 : 001
Haftungshinweis:
Dieser Beitrag ist nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung kann trotz sorgfältiger Bearbeitung nicht übernommen werden. Zu dem behandelten Thema wird gerne weitere Auskunft erteilt.


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Layout: Tele-Crew OHG

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