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06.08.2012

Abgabesatz für Künstlersozialversicherung steigt zum 1.1.2013

Die Künstlersozialabgabe ist von bestimmten Unternehmen in Höhe eines Prozentsatzes von den an die Künstler gezahlten Entgelten an die Künstlersozialversicherung zu entrichten. Sie beträgt derzeit 3,9 %. Der Abgabesatz soll zum 1.1.2013 auf 4,1 % steigen. (Bundesministerium der Arbeit)

Zur Zahlung der Künstlersozialabgabe sind Unternehmen verpflichtet, die typischerweise künstleri-sche Werke oder Leistungen verwerten, wie z.B.:

  • Buch-, Presse- und sonstige Verlage, Presseagenturen (einschließlich Bilderdienste),

  • Theater (ausgenommen Filmtheater), Orchester, Chöre und vergleichbare Unternehmen; Voraussetzung ist, dass ihr Zweck überwiegend darauf gerichtet ist, künstlerische Werke oder Leistungen öffentlich aufzuführen oder darzubieten,

  • Theater-, Konzert- und Gastspieldirektionen sowie sonstige Unternehmen, deren wesentli-cher Zweck darauf gerichtet ist, für die Aufführung oder Darbietung künstlerischer Werke oder Leistungen zu sorgen,

  • Rundfunk, Fernsehen,

  • Herstellung von bespielten Bild- und Tonträgern (ausschließlich alleiniger Vervielfältigung),

  • Galerien, Kunsthandel,

  • Werbung oder Öffentlichkeitsarbeit für Dritte,

  • Varieté- und Zirkusunternehmen, Museen,

  • Aus- und Fortbildungseinrichtungen für künstlerische oder publizistische Tätigkeiten.



Künstlersozialabgabe
Beitragssatz
Künstlersozialversicherung
1.1.2013

Pressemitteilung des BMAS v. 2.8.2012
Haftungshinweis:
Dieser Beitrag ist nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung kann trotz sorgfältiger Bearbeitung nicht übernommen werden. Zu dem behandelten Thema wird gerne weitere Auskunft erteilt.


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Layout: Tele-Crew OHG

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