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20.12.2012

Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben (Gaststätten)

Die Finanzverwaltung hat für die Entnahme von Lebensmitteln in Gast- und Speisewirtschaften die für das Jahr 2013 geltenden Pauschbeträge veröffentlicht. Diese Jahreswerte betragen ohne Umsatzsteuer pro Person (bei Kindern vom 2. bis vollendetem 12. Lebensjahr die Hälfte):

  • mit Abgabe von kalten Speisen: 1.107 € (ermäßigter Steuersatz), 929 € (voller Steuersatz)

  • mit Abgabe von kalten und warmen Speisen: 1.527 € (ermäßigter Steuersatz), 1.667 € (voller Steuersatz)

Gegenüber 2012 hat sich der Anteil der Entnahmen mit ermäßigtem Steuersatz zu Lasten des vollen Steuersatzes erhöht.



Sachentnahmen
Lebensmittel
Gaststätten
Speisen
Pauschbeträge 2013

BMF v. 14.12.2012, IV A 4 – S 1547/0 :001 DOK 2012/1116775
Haftungshinweis:
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