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01.02.2013

Zum 31.3.2013 ablaufende Fristen

Bis zum 31.3.2013 sollten Sie ggf. noch Folgendes erledigen:

  • Antrag auf Anpassung der Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbesteuervorauszahlungen für das Jahr 2011 (zur Vermeidung von Nachzahlungszinsen; Antrag möglichst nicht erst am letzten Tag!)

  • Antrag auf Erlass der Grundsteuer für 2012 in bestimmten Fällen

  • Jahresmeldungen (Sozialversicherung), hier ist Termin der 15.4.2013

  • Beitragszahlung für 2012 bei freiwilliger Weiterversicherung in der Rentenversicherung

  • Nachholen von Instandsetzungsarbeiten, für die eine Rücklage gebildet worden ist

  • Meldungen an die Künstlersozialkasse.3.2013



Fristen
31.3.2013
Künstlersozialkasse
Vorauszahlungen

Anpassung von Steuervorauszahlungen: vgl. § 37 Abs. 3 Satz 3 EStG; Grundsteuer: §§ 33, 34 Abs. 2 GrStG; siehe ferner BFH v. 24.10.2007, II R 5/05, DStR 2007 S. 2323; Jahresmeldungen: vgl. Figge, Sozialversicherungshandbuch, Ziffer 2.2.7.4.1; Rentenversicherung: § 197 Abs. 2 SGB VI; Instandhaltungsrückstellung: EStR R 5.7 (11), § 249 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 HGB; Künstlersozialkasse: § 27 Abs. 1 Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG)
Haftungshinweis:
Dieser Beitrag ist nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung kann trotz sorgfältiger Bearbeitung nicht übernommen werden. Zu dem behandelten Thema wird gerne weitere Auskunft erteilt.


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Layout: Tele-Crew OHG

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