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15.07.2008

Betriebsbedingte Kündigung: Abfindungsanspruch

Ein Arbeitnehmer, dem betriebsbedingt gekündigt wurde, hat gegenüber seinem Arbeitgeber unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf eine Abfindungszahlung. Dieser Anspruch besteht jedoch nicht, wenn der Arbeitnehmer eine Kündigungsschutzklage erhebt. Dies gilt nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts auch, wenn der Arbeitnehmer die Kündigungsschutzklage zurücknimmt. Hierdurch können die Voraussetzungen für eine Abfindungszahlung nicht mehr nachträglich erfüllt werden.



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BAG v. 13.12.2007, 2 AZR 971/06
Haftungshinweis:
Dieser Beitrag ist nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung kann trotz sorgfältiger Bearbeitung nicht übernommen werden. Zu dem behandelten Thema wird gerne weitere Auskunft erteilt.


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