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15.01.2009

Kindergeld, Kinderfreibeträge u.a.

Das Kindergeld wird ab 2009 wie folgt erhöht:

  • für das erste und zweite Kind um jeweils um 10 € von 154 € auf 164 €,

  • für das dritte Kind um 16 € von 154 € auf 170 €,

  • für das vierte und jedes weitere Kind um 16 € von 179 € auf 195 € pro Monat.

Der Kinderfreibetrag steigt für jedes Kind um 216 € von 3.648 € auf 3.864 €. Der Freibetrag von insgesamt 2.160 € zur Abgeltung des Erziehungs-, Betreuungs- oder Ausbildungsbedarfs bleibt unverändert (die Freibeträge werden anstelle des Kindergeldes gewährt, wenn sie günstiger sind). Für Schüler bis Jahrgangsstufe 10 wird jeweils zu Beginn des Schuljahres 100 € für Schulbedarf gezahlt, wenn ihre Familien Hartz IV oder Sozialhilfe erhalten.



Höhe
Kindergeld
Steueränderungen

FamLeistG (§ 6 BKGG;§ 32 Abs. 6 S. 1 EStG; § 24a SGB II)
Haftungshinweis:
Dieser Beitrag ist nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung kann trotz sorgfältiger Bearbeitung nicht übernommen werden. Zu dem behandelten Thema wird gerne weitere Auskunft erteilt.


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