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16.02.2010

Vorsteuerabzug bei unzutreffendem Steuerausweis

Bislang war umstritten, ob einem Rechnungsempfänger der gänzliche Vorsteuerabzug zu versagen war, wenn in einer Rechnung über eine gelieferte Ware die Umsatzsteuer mit 19 % anstatt mit 7 % ausgewiesen war. Der Bundesfinanzhof hat nun entschieden, dass der Vorsteuerabzug in Höhe der gesetzlich geschuldeten Höhe zulässig ist. Dieser beträgt 7 % des in der Rechnung ausgewiesenen Nettobetrages.



Steuerausweis
Versagung
Vorsteuerabzug

BFH v. 19.11.2009, V R 41/08, DB 2010 S. 204
Haftungshinweis:
Dieser Beitrag ist nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung kann trotz sorgfältiger Bearbeitung nicht übernommen werden. Zu dem behandelten Thema wird gerne weitere Auskunft erteilt.


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