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08.07.2010

Änderung des Umwandlungsrechts

Das Bundeskabinett hat aufgrund von EU-Vorgaben eine Änderung des Umwandlungsgesetzes beschlossen. Der Gesetzentwurf sieht u a. Folgendes vor:

  • Vereinfachung der Vorbereitung der Hauptversammlung, die über die Umwandlungsmaßnahme beschließen soll: Unterlagen zur Unterrichtung der Aktionäre sollen auf elektronischem Wege bereitgestellt werden können. Es soll die Möglichkeit bestehen, auf eine gesonderte Zwischenbilanz zu verzichten.

  • Verschmelzung einer 100%-igen Tochtergesellschaft auf die Muttergesellschaft: In weitergehendem Maße als bislang soll auf einen Hauptversammlungsbeschluss verzichtet werden können.

  • Verschmelzung einer 90%-igen Tochtergesellschaft auf die Muttergesellschaft: Modifizierung des sogenannten "Squeeze-out" (Ausschluss von Minderheitsaktionären); außerhalb dieser Konstellation bleibt das System des Ausschlusses von Minderheitsaktionären unverändert.

  • Möglichkeit der Durchführung von Prüfungen nach dem Umwandlungsgesetz und dem Aktiengesetz durch dieselben Sachverständigen.



EU-Vorgaben
Umwandlungsgesetz

BMJ-Newsletter vom 7.6.2010
Haftungshinweis:
Dieser Beitrag ist nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung kann trotz sorgfältiger Bearbeitung nicht übernommen werden. Zu dem behandelten Thema wird gerne weitere Auskunft erteilt.


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