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12.10.2010

Höhere Umzugskostenpauschalen

Die Finanzverwaltung hat die Pauschbeträge für sonstige Umzugsumlagen und die Höchstbeträge für umzugsbedingte Unterrichtungskosten für ein Kind neu festgesetzt. Es gelten nun folgende Beträge bei Beendigung des Umzugs ab dem 1.1.2010:

  • Pauschbeträge für sonstige Umzugsumlagenfür Verheiratete: 1.271 € für Ledige: 636 €

  • Die Pauschbeträge erhöhen sich für bestimmte weitere Personen wie Kinder, Lebenspartner (nicht der Ehegatte) um 280 €

  • Höchstbetrag für umzugsbedingte Unterrichtskosten für ein Kind: 1.603 €



Umzukskostenpauschalen
Werbungskosten


Haftungshinweis:
Dieser Beitrag ist nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung kann trotz sorgfältiger Bearbeitung nicht übernommen werden. Zu dem behandelten Thema wird gerne weitere Auskunft erteilt.


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