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23.09.2010
Zahlt ein Unternehmer für ein Grundstück oder ein anderes Wirtschaftsgut bewusst einen Preis, der über dem Verkehrswert liegt (Überpreis), rechtfertigt dies in der Regel keine Teilwertabschreibung. Auch in diesem Fall gilt die Vermutung, dass der...weiter

Layout: Tele-Crew OHG

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