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14.02.2012
Bis zum 31.3.2012 sollten Sie ggf. noch Folgendes erledigen:Antrag auf Anpassung der Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbesteuervorauszahlungen für das Jahr 2010 Antrag auf Erlass der Grundsteuer für 2011 in bestimmten Fällen Jahresmeldungen...weiter

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