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11.12.2019
Selbständige und Gewerbetreibende dürfen Geldbußen, Ordnungs- sowie Verwarngelder nicht von ihrem steuerlichen Gewinn abziehen. Dieses Abzugsverbot gilt allerdings nicht, wenn beim Unternehmer ein wirtschaftlicher Vorteil abgeschöpft wird, der zuvor...weiter

Layout: Tele-Crew OHG

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