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14.03.2014
Als Unternehmer können Sie einen Vorsteuerabzug nur mit einer ordnungsgemäßen Rechnung geltend machen. Das Finanzgericht Münster (FG) hat in einem Beschluss zur Adressierung einer Rechnung Stellung genommen.Beispiel: Unternehmer U1 erbringt an...weiter

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