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15.01.2010
Hat der Arbeitgeber die Lohnsteuer nicht ordnungsgemäß einbehalten, kann ihn das Finanzamt in Höhe einer Differenz unter bestimmten Voraussetzungen als Haftenden in Anspruch nehmen. Unter anderem muss das Finanzamt sein Ermessen begründen, warum es...weiter

Layout: Tele-Crew OHG

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