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08.11.2013
Wenn ein Kind in Ausbildung ist, kann Kindergeld im Regelfall nur bis zur Vollendung des 25.Lebensjahrs bezogen werden. Das Gesetz bestimmt, dass sich die Bezugsdauer um die Dauer des abgeleisteten Wehr- oder Zivildienstes verlängert.Ein Sohn hatte...weiter

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