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31.05.2012
Bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit können als Werbungskosten die beruflich veranlassten Reisekosten berücksichtigt werden. Zu diesen zählen auch die Übernachtungskosten im Ausland. Abziehbar sind die tatsächlich angefallenen...weiter

Layout: Tele-Crew OHG

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