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16.04.2008
Die Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung können in begrenzter Höhe (ab 2005 bei Selbständigen bis 2.400 € und Nichtselbständigen bis 1.500 €) in der Einkommensteuererklärung als Sonderausgaben abgezogen werden. Dies gilt sowohl für die...weiter

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