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15.12.2009
Bei sog. Fernabsatzverträgen (z.B. Internethandel) müssen Unternehmer die Verbraucher über ihr gesetzliches Widerrufrecht belehren. Die verwendeten Klauseln müssen bestimmten Anforderungen genügen. Sind diese nicht erfüllt, gilt keine Frist für das...weiter

Layout: Tele-Crew OHG

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