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31.03.2011
Zuwendungen für die Opfer der Erd- und Seebebenkatastrophe in Japan können als Betriebsausgaben, Arbeitslohn oder Spenden abgezogen werden. Die Finanzverwaltung hat in einem Schreiben die Voraussetzungen hierfür erläutert. Hieraus ergibt sich u....weiter

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