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15.06.2009
Der Jahresabschluss der GmbH ist den Gesellschaftern vom Geschäftsführer vorzulegen. Diese haben ihn festzustellen, d.h. zu billigen. Wenn der Gesellschaftsvertrag nichts anderes vorsieht, geschieht dies mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen....weiter

Layout: Tele-Crew OHG

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