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26.01.2012
Der Bundesfinanzhof hat in einem weiteren Urteil entschieden, dass Essenslieferungen durch einen Partyservice in der Regel dem vollen Umsatzsteuersatz unterliegen, nicht dem ermäßigten wie für Essenslieferungen. Der ermäßigte Steuersatz komme nur in...weiter

Layout: Tele-Crew OHG

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