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26.06.2013
Umsätze aus einer „schienengebundenen Personenbeförderung“ unterliegen einer ermäßigten Umsatzsteuer. Inwieweit diese Steuerermäßigung auch für Umsätze aus einer sog. „Coaster-Bahn“ gilt, hatte der Bundesfinanzhof zu prüfen.Im Urteilsfall fahren die...weiter

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