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14.08.2013
Steuerlich macht es bei Kosten für Bauarbeiten an einem vermieteten Gebäude einen erheblichen Unterschied, ob sie als Erhaltungsaufwendungen oder nachträgliche Herstellungskosten einzustufen sind. Erhaltungsaufwendungen können sofort in voller Höhe...weiter

Layout: Tele-Crew OHG

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