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15.04.2009
Bei der Überlassung eines Standplatzes an Dauercamper handelt es sich um eine steuerfreie Vermietungsleistung. Diese umfasst nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs auch die Lieferung von Strom als unselbständige Nebenleistung. Nach heutigen Maßstäben...weiter

Layout: Tele-Crew OHG

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