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26.10.2012
Betriebsausgaben und Werbungskosten kann bei seinen Einkünften nur derjenige geltend machen, der die Kosten getragen hat. Kosten eines Dritten sind nicht absetzbar. Dies gilt auch für zusammenveranlagte Ehegatten. Ehegatten gesteht die Rechtsprechung...weiter

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