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16.05.2013
Für den Verkauf von Immobilien hat der Bundesfinanzhof (BFH) eine Drei-Objekt-Grenze zur Abgrenzung von privater Vermögensverwaltung und gewerblichen Grundstückshandel festgelegt. Wenn der Steuerbürger innerhalb von fünf Jahren mehr als 3 Objekte...weiter
03.04.2017
Als privater Grundstückseigentümer weiß man: Wenn man sein Grundstück erst zehn Jahre nach dem Kauf wieder veräußert, dann wird der Verkaufsgewinn nicht besteuert. Anders sieht es aus, wenn man als Unternehmer ein Betriebsgrundstück veräußert. Der...weiter

Layout: Tele-Crew OHG

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