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15.07.2008
Der Erwerb selbstgenutzten Wohneigentums wird in die Förderung nach der sog. Riesterrente einbezogen. Bei der Riesterrente werden Beiträge zu bestimmten Formen der Altersvorsorge (u.a. Lebensversicherung, Pensionsfonds mit lebenslanger Versorgung)...weiter

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