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03.01.2014
Für die Anerkennung von Verlusten aus Vermietung und Verpachtung muss der Vermieter nachweisen können, dass er tatsächlich die Absicht hatte, Vermietungseinkünfte zu erzielen. Hierzu muss er z.B. ernsthafte und nachhaltige Vermietungsbemühungen...weiter

Layout: Tele-Crew OHG

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