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15.04.2010
Die Erbschaftsteuer berechnet sich nach dem Wert des geerbten Vermögens. Dieser Wert vermindert sich um die sog. Nachlassverbindlichkeiten. Zu diesen gehören die Kosten der Bestattung des Erblassers, die Kosten für ein angemessenes Grabdenkmal, für...weiter

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