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06.08.2014
Wenn jemand vorsätzlich oder grob fahrlässig eine falsche Spendenbescheinigung ausstellt oder die zweckfremde Verwendung von Spendenmitteln veranlasst, muss er nach den Regeln der Abgabenordnung für die Steuer haften, die dem Fiskus entgeht...weiter

Layout: Tele-Crew OHG

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