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15.06.2009
Ein Arbeitnehmer machte im Rahmen der doppelten Haushaltsführung Familienheimflüge mit der Entfernungspauschale geltend. Die Werbungskosten waren somit höher als die tatsächlich entstandenen Aufwendungen. Das Finanzgericht erkannte nur die...weiter

Layout: Tele-Crew OHG

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