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15.08.2013
Seit 2009 ist der Abzug von Werbungskosten bei den Kapitaleinkünften auf den Sparer-Pauschbetrag von 801 € beschränkt und der Abzug der tatsächlichen Kosten ausgeschlossen.Das Finanzgericht Münster musste entscheiden, wie sich dies auf die...weiter

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