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30.05.2015
Wird ein Mietobjekt durch einen Brand zerstört, kann der Vermieter eine Abschreibung für außergewöhnliche Abnutzung (AfaA) vornehmen, was häufig zu einem erheblichen steuerlichen Vermietungsverlust im Jahr des Brandes führt. Ein neues Urteil des...weiter

Layout: Tele-Crew OHG

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