hier News

05.11.2010
Bei Gebäuden, die teils steuerpflichtig und teils steuerfrei vermietet sind, können Vorsteuerbeträge nur für Aufwendungen abgezogen werden, die auf die steuerpflichtige Vermietung anfallen. Betreffen z.B. Renovierungsmaßnahmen das gesamte Gebäude,...weiter

Layout: Tele-Crew OHG

viagra online cialis cheap viagra phenterminebuy viagra