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15.06.2009
Gemeinnützige Einrichtungen dürfen aus Vereinfachungsgründen den Gewinn aus dem Verkauf von unentgeltlich erworbenem Altmaterial in Höhe des branchenüblichen Gewinns ansetzen. Ein gemeinnütziger Verein verkaufte zu flohmarktähnlichen Bedingungen...weiter

Layout: Tele-Crew OHG

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