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11.05.2010
Wird bei Flugreisen Reisegepäck beschädigt oder geht es verloren, müssen die Luftfahrtunternehmen maximal 1.134,71 € erstatten. Dies ergibt sich aus dem Abkommen von Montreal. Der Europäische Gerichtshof hat hierzu entschieden, dass mit diesem Betrag...weiter

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