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15.09.2009
Übernimmt ein Arbeitgeber die Aufwendungen für berufliche Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen von Arbeitnehmern, führt dies nicht zu steuerpflichtigem Arbeitslohn, wenn sie im ganz überwiegenden eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers liegen....weiter

Layout: Tele-Crew OHG

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