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20.02.2012
Der Verwalter einer Wohnungseigentümergemeinschaft stellte bei den Heiz- und Warmwasserkosten nicht die angefallenen Verbrauchskosten, sondern die im Abrechnungsjahr an den Energieversorger geleisteten (Abschlags-) Zahlungen in die Jahresabrechnung...weiter

Layout: Tele-Crew OHG

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