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01.03.2013
Wer sich als Berufsbetreuer betätigt, muss diese Tätigkeit als Gewerbe anmelden und unterliegt der Gewerbeaufsicht, so das Bundesverwaltungsgericht in einer neuen Entscheidung.Geklagt hatten Rechtsanwälte, die neben ihrem Anwaltsberuf als...weiter

Layout: Tele-Crew OHG

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