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13.02.2020
Gegen ein finanzgerichtliches Urteil können Prozessbeteiligte in Revision gehen, sofern das Finanzgericht (FG) oder der Bundesfinanzhof (BFH) diese zugelassen hat. Nach der Finanzgerichtsordnung (FGO) muss die Revision zugelassen werden, wenndie...weiter

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