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15.07.2009
Ein Unternehmer kann für bezogene Lieferungen oder Leistungen u.a. nur dann die Vorsteuer abziehen, wenn er über eine ordnungsgemäße Rechnung verfügt. Diese muss auch die zutreffende Anschrift des leistenden Unternehmers enthalten. Besteht der Sitz...weiter

Layout: Tele-Crew OHG

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