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12.07.2013
Auch Zuwendungen von dritter Seite können u.U. als Arbeitslohn zu versteuern sein. Ein Beamter hatte an einem Ideenwettbewerb der Bundesverwaltung zum Bürokratieabbau teilgenommen und ein Preisgeld erhalten. Das Finanzamt wollte das Preisgeld der...weiter

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