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14.01.2016
Die Vermietung von Immobilien zu Wohnzwecken ist in Deutschland von der Umsatzsteuer befreit. Der Nachteil dieser Regelung ist, dass der Vermieter umsatzsteuerlich zwar als Unternehmer gilt, aber trotzdem keinen Vorsteuerabzug erhält. Eine Ausnahme...weiter
21.12.2014
Normalerweise können Sie als Unternehmer die Vorsteuer aus ihren Eingangsleistungen abziehen. Über den Vorsteuerabzug muss bereits beim Leistungsbezug entschieden werden (Grundsatz des Sofortabzugs). Dabei kommt es auf Ihre Absicht an, die Leistung...weiter

Layout: Tele-Crew OHG

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