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15.12.2008
Das neue Recht ist für Erbschaften ab dem 1.1.2009 (maßgebend Tod des Erblassers) und Übertragungen unter Lebenden (Schenkungen, vorweggenommene Erbfolge) ab diesem Datum anzuwenden. Für Erbschaften kann bei Tod des Erblassers nach dem 31.12.2006 und...weiter

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