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23.05.2011
Aufwendungen für die Bewirtung von Personen aus geschäftlichem Anlass dürfen den Gewinn nicht mindern, soweit sie 70 % der angemessenen Aufwendungen übersteigen. Die Höhe und die betriebliche Veranlassung müssen nachgewiesen werden.Bewirtung ist jede...weiter

Layout: Tele-Crew OHG

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