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03.03.2015
Beteiligt sich ein Arbeitnehmer am Kapital seines Arbeitgebers, indem er Genussrechte erwirbt, können die daraus erzielten Erträge Kapitaleinkünfte oder Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit sein.Anhand welcher Kriterien die Erträge der...weiter

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