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12.10.2012
Kinderbetreuungskosten sind als Sonderausgaben steuerlich begünstigt, wenn das Kind die Altersvoraussetzungen erfüllt. Dagegen sind die Kosten für Unterricht und Vermittlung besonderer Fähigkeiten nicht absetzbar. Im folgenden Fall, den der BFH zu...weiter

Layout: Tele-Crew OHG

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