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26.03.2013
Die Abgrenzung, ob die Abgabe von Nahrungsmitteln eine Lieferung oder sonstige Leistung darstellt, hat Bedeutung für den anzuwendenden Steuersatz. Eine Speisenlieferung kann dem ermäßigten Steuersatz von 7 % unterliegen, wohingegen eine sonstige...weiter

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