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20.12.2016
Wer nach einer Scheidung ohne Möbel dasteht, kann die Kosten für deren Wiederbeschaffung nicht als außergewöhnliche Belastungen abziehen - dies geht aus einem neuen Beschluss des Bundesfinanzhofs hervor. Das Gericht wies darauf hin, dass die Kosten...weiter

Layout: Tele-Crew OHG

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